Mit Hilfe von Telemetriedaten, die von einem großen Teil der Flugzeuge übertragen werden, lassen sich ihre Flugbahnen berechnen. Die Daten werden im Automatic Dependent Surveillance (ADS) Format (vgl. 1) vom Transponder der Flugzeuge gesendet und mit einem Funkempfänger an ein Computersystem weitergeleitet und dort aufbereitet.
Die interessanten Daten sind
Die Positionsdaten werden meist durch eine Kreiselplattform erzeugt. Sie unterliegt einem geringen Drift, je nach Güte des Systems. Um dem entgegenzuwirken wird im Flugzeug mittels Funkpeilung ein Korrekturvektor ermittelt, aber leider nicht über ADS-B übertragen.
Der Betrieb eines ADS-B-Empfängers war bis zum 31.12.2016 in Deutschland legal (vgl. 2). Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetztes(TKG) zum 01.01.2017 herrscht im Moment Rechtsunsicherheit. Die unberechtigte Zurkenntnisnahme von Funkverkehr ist unter Strafe gestellt worden. Wie eine Berechtigung zustande kommt ist jedoch vom Gesetzgeber nicht klar ausgeführt.
In die Berechnung des Lärms gehen folgende Daten ein:
Die Flugphasen werden aus einer Folge von Orts- und Geschwindigkeitsdaten ermittelt. In den einzelnen Flugphasen wird eine typische Triebwerksleistung unterstellt. Das sind
Dabei wird das maximal zulässige Landegewicht des Flugzeugtyps angesetzt, da das tatsächliche Landegewicht aus Effizienzgründen nur knapp unter dem maximalen Landegewicht liegt.
Aus der ermittelten Triebwerksleistung lässt sich wiederum durch Tabellen ein Lärmpegel in definiertem Abstand zum Flugzeug errechnen (vgl. 3, Abs. 4.2). In dem vereinfachten Lärmmodell wird ein Kugelstrahler angenommen, bei dem die maximale Lärmeinwirkung auf die Umgebung im rechten Winkel zur Flugbahn erfolgt. Für den Fall, dass der Schall flacher als 50° auf den Boden einwirkt, wird eine zusätzliche Dämpfung berücksichtigt (vgl. 3, Abs. 4.5.4).